Ehrenordnung

§1 Geltungsbereich

Die Ehrenordnung gilt für die Verleihung von Ehrungen durch die Vereinsgemeinschaft Aichhalden e.V.

§2 Ehrungen

Die Vereinsgemeinschaft Aichhalden e. V, verleihen folgende Ehrungen

1. Ehrenmitglied, für besondere und langjährige Verdienste um die Vereinsgemeinschaft  
     Aichhalden e.V

2. Ehrenausschussmitglied für besondere und langjährige Verdienste um die                         
    Vereinsgemeinschaft Aichhalden, als Ausschussmitglied der Vereinsgemeinschaft
     Aichhalden e.V

3. Ehrenvorstand, für besondere und langjährige Verdienste um die Vereinsgemeinschaft
    Aichhalden, als 1 Vorstand der Vereinsgemeinschaft Aichhalden e.V

§ 3 Verfahren

Die Verleihung Ehrenmitglied, Ehrenausschussmitglied, Ehrenvorstand, kann auf Antrag der Mitgliederversammlung, des Verwaltungsausschusses, oder der Vorstandschaft beantragt werden.
Die Hauptversammlung kann mit zwei drittel Mehrheiten die Ernennung zum Ehrenmitglied,
Ehrenausschussmitglied, und Ehrenvorstand beschließen.

§ 4 Erlöschen und Nutzung der Ehrung

Die verliehene Ehrung erlischt, wenn ein Mitglied aus der Vereinsgemeinschaft Aichhalden e.V ausgeschlossen wird.
Ehrungen können nur durch einstimmigen Beschluss der Hauptversammlung entzogen werden.

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